05. Juni 2023
Freude schenken mit einem Vermächtnis
Die Mission, die die Stiftung Theodora seit 30 Jahren für Kinder lebt, berührt viele Menschen. Regelmässig wenden sich diese an die Stiftung Theodora, weil sie den Kindern im Spital über ihr Leben hinaus Momente des Lachens schenken möchten. David Utz, zuständig für Erbschaften und Vermächtnisse, informiert Testatorinnen und Testatoren und erklärt, wie dieser besondere Herzenswunsch rechtskräftig umgesetzt werden kann.
Warum die Stiftung Theodora in seinem Nachlass berücksichtigen?
Viele Menschen engagieren sich an unserer Seite, indem sie uns mit einer einmaligen oder regelmässigen Spende unterstützen. Manchmal möchten sie ihr Engagement auch über ihre Lebenszeit hinaus fortsetzen, indem sie die Stiftung Theodora in ihrem Testament als Begünstigte eines Vermächtnisses oder eines Erbteils erwähnen. Dies ist eine bedeutungsvolle Geste der Solidarität und der Nachhaltigkeit ihres Engagements an unserer Seite.
Was ist der erste Schritt, um Erblasserin oder Erblasser der Stiftung Theodora zu werden?
Ein individuelles Erstgespräch mit Interessenten ist sehr wichtig. Ich behandle jedes Anliegen streng vertraulich. Häufig gibt es eine persönliche Geschichte, die zur Testamentsentscheidung geführt hat. Ich bin jedes Mal gerührt zu hören, wie bedeutend die Mission der Stiftung Theodora für viele ist. Der persönliche Austausch ist besonders wichtig, um zu erklären, wie die Spendengelder eingesetzt werden, um gesundheitlich beeinträchtigten Kindern und ihren Familien Trost zu spenden.
Am 1. Januar 2023 hat sich das Erbrecht geändert. Was bedeutet das?
Die Erbrechtsreform seit Beginn dieses Jahres bringt wichtige Änderungen mit sich, darunter die Reduktion der Pflichtteile der gesetzlichen Erben von 3/4 auf 1/2 und den Wegfall des Pflichtteilschutzes der Eltern. Auch der Pflichtteilsschutz für geschiedene Ehepartner wird abgeschafft, sobald das Verfahren eingeleitet wurde. Insgesamt bietet die Erbrechtsreform mehr Flexibilität. Sie ermöglicht es Ihnen, nahestehende Personen oder gemeinnützige Organisationen, die Ihnen am Herzen liegen, freier zu begünstigen. Im Lichte dieser neuen Regeln sollten Sie Ihre Nachlassplanung frühzeitig überdenken und gegebenenfalls die getroffenen Regelungen zu überprüfen. Es ist wichtig zu beachten, dass das Schweizer Erbrecht durch kantonales Recht geregelt wird, daher kann es zwischen den Schweizer Kantonen zu gesetzgeberischen Unterschieden kommen. Es wird empfohlen, einen Notar oder einen auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren, um eine genaue und auf Ihre Situation zugeschnittene Rechtsberatung zu erhalten.
Warum ist es wichtig, die Nachlassplanung überprüfen zu lassen?
Einige Formulierungen, die in Testamenten häufig verwendet werden, können unter dem revidierten Recht Fragen aufwerfen und letztendlich dazu führen, dass das Erbe nicht so verteilt wird, wie von der Erblasserin oder vom Erblasser gewünscht. Es ist daher ratsam, die Nachlassplanung regelmässig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass der letzte Wille auch tatsächlich umgesetzt wird. Da der frei verfügbare Anteil unter dem neuen System grösser ist, kann man in seinem Testament neue Begünstigte hinzufügen, z. B. Verwandte oder Organisationen, die einem wichtig sind.
Ratgeber zur Nachlassplanung
Haben Sie Fragen zum Thema Nachlass? Gerne stellen wir Ihnen unsere aktualisierte und informative Broschüre zur Nachlassplanung auf Wunsch zu. Melden Sie sich bitte direkt bei david.utz@theodora.org oder telefonisch unter 062 889 19 31.
David Utz
Erbschaften und Spenden
T: 062 889 19 31
M: 079 489 71 03